Inhalt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit für das Angebot www.korbach.de sowie für die eigenständigen Internetauftritte unterhalb der Domain www.korbach.de.

Die Stadt Korbach ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihr Online-Angebot im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Stadt Korbach arbeitet daran, die Anforderungen zu Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 19. Oktober 2019 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung sind unsere Online-Angebote mit den zuvor genannten Anforderungen derzeit noch nicht barrierefrei.

Der Internetauftritt der Kreis- und Hansestadt Korbach (www.korbach.de) ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12 a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende des Jahres 2023 geplant:

  • Ausbau von barrierefreien Antragsassistenten mit der Digitalisierungsplattorm „civento“
  • Überprüfung aller unter www.korbach.de subsumierten Webseiten hinsichtlich Barrierefreiheit

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende des Jahres 2024 geplant:

  • Entwicklung einer Umsetzungsstrategie und ggf. die Beauftragung einer zertifizierten Agentur
  • Ausweitung der barrierefreien Angebote sowie weitere Inhalte in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19. Oktober 2020 erstellt und zuletzt am 20.04.2023 aktualisiert.

Feedback, Kontakt und Ansprechpartner

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Nutzen Sie unser

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie uns über folgende Kontaktwege erreichen:

  • Kontaktformular
  • Telefonisch unter der Nr. 05631 53-0
  • per Post: Kreis- und Hansestadt Korbach, Stechbahn 1, 34497 Korbach

Schlichtungsverfahren

Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de.