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Europawahl mit verbundener Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Kreis- und Hansestadt Korbach

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Wahlen.

Wahltermin

Sonntag, 09.06.2024 (evtl. Stichwahl am Sonntag, 23.06.2024)

Briefwahl

An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen.

Antragsmöglichkeiten

  • Online Wahlscheinantrag
    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Korbach mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.
    Zum Online-Wahlscheinantrag (ab 29.04.2024)

  • Wahlbenachrichtigung
    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtig wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

  • Formloser Antrag
    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

  • Persönlich im Bürgerbüro
    Im Rathaus können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen und, wenn Sie wollen, gleich Ihre Stimme abgeben. Wahlkabinen und eine Urne stehen dafür bereit.

Lediglich eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Die Beantragung von Briefwahl ist nur bis zum 07.06.2024 möglich.

Rücksendung der Briefwahlunterlagen

Die Rücksendung der Wahlbriefunterlagen erfolgt getrennt nach der jeweiligen Wahl (roter Wahlbriefumschlag für die Europawahl, gelber Wahlbriefumschlag für die Bürgermeisterwahl).

Die roten und gelben Wahlbriefe müssen bis spätestens 09.06.2024, 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen oder abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.

Informationen für Wahlhelfende

Unterrichtungstermin

Die Unterrichtung der Mitglieder der Wahlvorstände über ihre Aufgaben findet an folgendem Tag statt:

Donnerstag, 6. Juni 2024, 19 Uhr

Ort: Sitzungssaal im Rathaus (A 201), 1. OG, Stechbahn 1, Korbach.

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Die wichtigsten Termine

Ab sofort

Briefwahlanträge können gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 29.04.2024 ausgestellt werden können.

Zum Online-Wahlscheinantrag (ab 29.04.2024)

28.04.2024 - 6 Wochen vor Wahltag

Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Stadt Korbach, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind und die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Korbach gemeldet sind. Hauptwohnung oder dauerhafter Aufenthalt müssen im Wahlgebiet - also in der Kreis- und Hansestadt Korbach - bestehen, um an der Wahl und den Abstimmungen teilnehmen zu können.

Weitere Hinweise zur Eintragungsmöglichkeit von Auslandsdeutschen bzw. Unionsbürgern in ein Wählerverzeichnis erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Landeswahlleiter für Hessen

Bundeswahlleiterin

29.04.2024 - 41 Tage vor Wahltag

Frühester Tag der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro.

29.04. bis 19.05.2024 - 41 bis 21 Tage vor Wahltag

Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Korbach durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.

bis spätestens 19.05.2024 - 21 Tage vor Wahltag

Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Angabe des Wahllokals und Briefwahlantragsvordruck.

20.05. bis 24.05.2024 - 20 bis 16 Tage vor Wahltag

Korbacher Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Stadt Korbach auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.

07.06.2024 - 18:00 Uhr - 2 Tage vor Wahltag

Briefwahlanträge können ab jetzt nicht mehr gestellt werden.

09.06.2024 - Wahltag

  • Stimmabgabe von 8:00 bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen möglich.
  • Bis 15:00 Uhr Wahlscheinanträge in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
  • Die roten und gelben Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.

Hinweis: Die Rücksendung der Wahlbriefunterlagen erfolgt getrennt nach der jeweiligen Wahl (roter Wahlbriefumschlag für die Europawahl, gelber Wahlbriefumschlag für die Bürgermeisterwahl)

Wahlergebnisse

Am Wahltag können Sie hier ab 18 Uhr die Live-Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke abrufen.

zu den Live-Ergebnissen

Weitere Informationen

Auf der Homepage des Landeswahlleiters und der Bundeswahlleiterin stehen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.


Öffentliche Bekanntmachungen zur Europa- und Bürgermeisterwahl